
Für Kunden
Zeitarbeit ist in vielen Bereichen aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Auch und gerade in der Gesundheits- und Pflegebranche ermöglicht das Personal-Leasing dem Unternehmer eine flexible und sichere Personalplanung sowie Kostenreduktion.
Als Partner für Personalfragen von Kliniken, Krankenhäusern, Altenheimen und anderen Organisationen mit Bedarf an Pflegepersonal sind wir genau darauf spezialisiert: die Überlassung von medizinischem Fach- und Pflegepersonal. Die MPL — Medizinische Personal Leasing GmbH blickt dabei auf über 30 Jahre Erfahrung …
Das bietet MPL seinen Kunden
Als anerkannter Partner für Personalfragen im Bereich Medizin, Pflege und Betreuung stehen wir für Zuverlässigkeit, Professionalität und Qualität.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist als moderne und sehr flexible Form der Arbeit von enormer Bedeutung. MPL konzentriert sich auf die Kernkompetenz und befasst sich ausschließlich mit der Disposition von medizinischem Fachpersonal. Eine individuelle Kundenbetreuung und ein persönliches Verhältnis zu unseren Mitarbeitern bilden das Fundament unseres Handelns.
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Vielfalt im Unternehmen sind wichtige Bestandteile unserer nachhaltigen Personalpolitik. Als aktiver Teil der Gesellschaft ist unser Engagement gegenüber unseren Auftraggebern und der Öffentlichkeit langfristig ausgerichtet. Es soll allen nutzen !
Branchen und Spezialisierungen
Die MPL — Medizinische Personal Leasing GmbH überlässt ihre Mitarbeiter/Innen an medizinische Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen, Altenheime und Betriebe — überall dort wo medizinisches und pflegerisches Fachpersonal benötigt wird. „Mitarbeiter/Innen auf Zeit“ helfen die Personalsituation zu entspannen und arbeiten im Rahmen ihrer Qualifikation als vollwertige Kraft.




Modalitäten
Die Modalitäten für Zeitarbeit sind im AÜG geregelt, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Verleiher übermittelt dem Kunden vor Einsatz der Mitarbeiter/Innen einen Überlassungsvertrag.
Dieser beinhaltet die Dauer des Einsatzes, Name und Qualifikation der Mitarbeiter/Innen. Die Mitarbeiter/Innen sind verpflichtet Tätigkeitsnachweise auszufüllen, die als Abrechnungsgrundlage dienen.
Durch unsere Mitgliedschaft im B A P, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, sind wir Teil der Tarifgemeinschaft zwischen DGB und BZA.
Modalitäten
Die Modalitäten für Zeitarbeit sind im AÜG geregelt, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Verleiher übermittelt dem Kunden vor Einsatz der Mitarbeiter/Innen einen Überlassungsvertrag.
Dieser beinhaltet die Dauer des Einsatzes, Name und Qualifikation der Mitarbeiter/Innen. Die Mitarbeiter/Innen sind verpflichtet Tätigkeitsnachweise auszufüllen, die als Abrechnungsgrundlage dienen.
Durch unsere Mitgliedschaft im BAP, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, sind wir Teil der Tarifgemeinschaft zwischen DGB und BZA.
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