
Für Kunden
Wir besitzen die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung durch das Landesarbeitsamt und gehören dem Tarifverband GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister e. V.) an.
Wir sind darauf spezialisiert, unsere Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum an medizinische Einrichtungen wie Kliniken, Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Arztpraxen und andere Betriebe mit Bedarf an medizinischem Fachpersonal zu überlassen.
Die Pflege am Menschen ist Vertrauenssache und erfordert weit mehr Einfühlungsvermögen, Engagement und menschliche Wärme als andere Berufe.
Unsere Mitarbeiter stellen sich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Professionalität diesen Herausforderungen sowie den besonderen Bedürfnissen der Patienten und deren Angehörigen.
Sie helfen mit, die Personalsituation zu entspannen und arbeiten – im Rahmen ihrer Qualifikation – als vollwertige Kraft mit.
Sie benötigen kurzfristig oder über einen längeren Zeitraum medizinisches Personal? Wir reagieren schnell und flexibel und bieten Ihnen auf Ihren Bedarf hin zugeschnittene Unterstützung vom Pflegehelfer bis hin zum qualifizierten Fachpersonal an.
Das bietet MPL seinen Kunden
Als anerkannter Partner für Personalfragen im Bereich Medizin, Pflege und Betreuung stehen wir für Zuverlässigkeit, Professionalität und Qualität.
Die Modalitäten für Zeitarbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Wir übermitteln Ihnen vor dem Einsatz unserer Mitarbeiter einen Überlassungsvertrag. Dieser beinhaltet den Namen, die Qualifikation sowie die Einsatzdauer.
Die Mitarbeiter sind verpflichtet, Tätigkeitsnachweise auszufüllen. Diese dienen der Abrechnungsgrundlage.
Sie zahlen nur die effektiv geleistete Arbeitszeit. Es entstehen Ihnen keine weiteren Kosten über den begrenzten Einsatz hinaus.
MPL-Mitarbeiter sind zusätzlich haftpflichtversichert gegen Schäden am Arbeitsplatz.
Das unternehmerische Risiko liegt alleine bei MPL.
Wenn Sie Personalbedarf oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Branchen und Spezialisierungen
Die Angebote beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter




Modalitäten
Die Modalitäten für Zeitarbeit sind im AÜG geregelt, dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Der Verleiher übermittelt dem Kunden vor Einsatz der Mitarbeiter/Innen einen Überlassungsvertrag.
Dieser beinhaltet die Dauer des Einsatzes, Name und Qualifikation der Mitarbeiter/Innen. Die Mitarbeiter/Innen sind verpflichtet Tätigkeitsnachweise auszufüllen, die als Abrechnungsgrundlage dienen.
Durch unsere Mitgliedschaft im BAP, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, sind wir Teil der Tarifgemeinschaft zwischen DGB und BZA.
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